Zwei Angebote für dieselbe Dachsanierung können sich um mehrere zehntausend Euro unterscheiden, ohne dass eines davon überteuert wäre. Der Grund liegt selten beim Quadratmeterpreis der Ziegel, sondern bei den Positionen, die im einen Angebot stehen und im anderen fehlen.
Die Posten, die vollständig sein müssen
Ein belastbares Angebot weist die einzelnen Leistungen getrennt aus. Fehlt eine dieser Positionen, wird sie später als Nachtrag berechnet:
- Gerüst: Aufbau, Standzeit und Abbau. Die Standzeit ist entscheidend, denn Verlängerungen werden wochenweise abgerechnet.
- Abriss und Entsorgung: Abnehmen der alten Eindeckung, Container, Deponiegebühren. Bei asbesthaltigen Platten gelten besondere Vorschriften und deutlich höhere Kosten.
- Unterkonstruktion: Prüfung der Sparren, Austausch schadhafter Hölzer, gegebenenfalls Aufdopplung. Häufig als Position mit Vorbehalt aufgeführt, weil sich der Zustand erst nach dem Abdecken zeigt.
- Unterspannbahn oder Unterdeckbahn und die Konterlattung, die den Belüftungsraum herstellt.
- Dämmung: Material, Stärke und Ausführung. Zwischensparren-, Aufsparren- oder Untersparrendämmung unterscheiden sich in Preis und Wirkung erheblich.
- Eindeckung: Ziegel oder Betonsteine samt Firstband, Ortgang und Traufe.
- Klempnerarbeiten: Rinnen, Fallrohre, Anschlüsse an Schornstein, Gauben und Dachfenster.
- Nebenkosten: Baustelleneinrichtung, An- und Abfahrt, Bauschuttbeseitigung.
Die gesetzliche Dämmpflicht
Wer das Dach neu eindeckt, tut das nicht frei von Vorgaben. Das Gebäudeenergiegesetz, das seit dem 29. Juli 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz firmiert, verlangt bei einer Sanierung von Dachflächen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 W/(m²K). Die Grenzwerte selbst sind bei der Umbenennung unverändert geblieben.
Diese Pflicht greift allerdings erst, wenn mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche saniert werden. Eine kleine Reparatur nach einem Sturmschaden löst sie also nicht aus, eine vollständige Neueindeckung praktisch immer.
Für das Angebot bedeutet das zweierlei: Die vorgesehene Dämmstärke muss zum geforderten U-Wert passen, und diese Rechnung sollte im Angebot nachvollziehbar sein. Ein Angebot, das die Neueindeckung ohne jede Dämmposition kalkuliert, ist entweder unvollständig oder plant an der Vorschrift vorbei.
Aufsparren oder Zwischensparren
Für die Dämmung stehen im Wesentlichen zwei Wege offen, und sie unterscheiden sich sowohl im Preis als auch im Ergebnis.
Bei der Zwischensparrendämmung wird das Material zwischen die vorhandenen Sparren gelegt. Das ist günstiger, setzt aber voraus, dass die Sparren tief genug sind, um die erforderliche Dämmstärke aufzunehmen. Reicht die Tiefe nicht, muss aufgedoppelt werden. Zudem bleiben die Sparren selbst als Wärmebrücken bestehen.
Bei der Aufsparrendämmung liegt eine durchgehende Dämmschicht oberhalb der Sparren. Sie ist teurer, vermeidet die Wärmebrücken jedoch weitgehend und lässt den Dachstuhl innen sichtbar. Da sie ohnehin nur von außen einzubauen ist, ist der Zeitpunkt der Neueindeckung praktisch die einzige Gelegenheit, sie ohne zusätzliche Gerüst- und Deckkosten umzusetzen.
Wer beide Varianten vergleichen will, sollte sie deshalb im selben Angebot als getrennte Positionen ausweisen lassen, nicht als zwei separate Angebote mit unterschiedlichem Leistungsumfang.
Warum sich der Zeitpunkt mit anderen Arbeiten verbinden lässt
Das Gerüst steht ohnehin, die Eindeckung ist ohnehin offen. Arbeiten, die dieselbe Zugänglichkeit brauchen, sind in diesem Moment deutlich günstiger als später einzeln:
- Erneuerung von Dachfenstern oder Einbau zusätzlicher Fenster
- Austausch von Rinnen und Fallrohren
- Vorbereitung für eine Photovoltaikanlage, etwa Leerrohre und Dachhaken
- Anpassung oder Rückbau eines nicht mehr genutzten Schornsteins
Besonders der vorletzte Punkt lohnt eine frühe Entscheidung. Wird eine Solaranlage erst nach der Neueindeckung montiert, müssen Ziegel erneut geöffnet werden. Wird sie mitgeplant, entfällt dieser Schritt.
Drei Fragen vor der Unterschrift
- Was passiert bei Regen? Ein Angebot sollte regeln, wie das offene Dach gesichert wird und wer für Wasserschäden während der Bauzeit haftet.
- Was ist Pauschale, was ist Aufmaß? Positionen nach tatsächlichem Aufmaß können am Ende von der Angebotssumme abweichen. Das ist zulässig, sollte aber vorher bekannt sein.
- Welche Gewährleistung gilt? Bei Bauleistungen sind die Fristen für Werkvertrag und VOB unterschiedlich. Welche Regelung gelten soll, gehört in den Vertrag, nicht in ein Gespräch.
Der niedrigste Endbetrag sagt für sich genommen wenig. Aussagekräftig wird ein Angebot erst, wenn dieselben Leistungen in allen verglichenen Angeboten enthalten sind.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anforderungen an bestehende Gebäude. gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale: Dach dämmen, Möglichkeiten und Kosten. verbraucherzentrale.de
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Energie-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Angaben beziehen sich auf den genannten Stand und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.


