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Eine Frau am Esstisch vergleicht zwei ausgedruckte Schreiben

Energie

Strompreis 2026: warum der Arbeitspreis wieder auseinanderläuft

Zwischen Grundversorgung und Neukundentarif liegen erneut mehrere Cent je Kilowattstunde. Welcher Posten den Unterschied ausmacht und wo der Vergleich ansetzt.

Stand: 18.08.2026 · Lesezeit 4 Minuten

Wer zwei Stromangebote nebeneinanderlegt, sieht meistens zuerst den Betrag pro Monat. Aussagekräftig ist er selten. Denn der Preis besteht aus zwei Bestandteilen, die sich unabhängig voneinander verändern: dem Grundpreis und dem Arbeitspreis.

Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an, meist als fester Betrag pro Monat oder Jahr. Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Für einen Haushalt mit hohem Verbrauch wiegt der Arbeitspreis schwer, für einen Single-Haushalt mit wenig Verbrauch kann ein niedriger Grundpreis wichtiger sein. Zwei Tarife mit identischer Jahressumme bei 3.500 kWh können bei 1.800 kWh weit auseinanderliegen.

Woraus sich der Arbeitspreis zusammensetzt

Der Arbeitspreis ist keine einzelne Zahl, sondern eine Summe. Vereinfacht setzt er sich aus drei Blöcken zusammen:

Nur der erste Block ist verhandelbar. Wer den Anbieter wechselt, tauscht also nicht den ganzen Preis aus, sondern einen Teil davon. Das erklärt, warum selbst große Tarifunterschiede im Angebot am Ende zu kleineren Unterschieden auf der Jahresrechnung führen können.

Warum zwei Tarife bei unterschiedlichem Verbrauch die Plätze tauschen

Angenommen, Tarif A verlangt 120 Euro Grundpreis im Jahr und 28 Cent je Kilowattstunde, Tarif B verlangt 60 Euro Grundpreis und 30 Cent. Die Zahlen dienen nur der Veranschaulichung.

Der Wechselpunkt liegt dort, wo die Differenz der Grundpreise durch die Differenz der Arbeitspreise ausgeglichen wird, in diesem Beispiel bei 3.000 Kilowattstunden. Ein Tarif ist also nie für sich genommen günstig, sondern immer nur für einen bestimmten Verbrauch. Deshalb führt der Vergleich mit einem fremden Musterhaushalt regelmäßig zum falschen Ergebnis.

Warum Grundversorgung und Neukundentarif auseinanderlaufen

Wer nie aktiv einen Vertrag geschlossen hat, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt und auf Sicherheit ausgelegt: Der Versorger muss jeden Haushalt im Netzgebiet aufnehmen und trägt das Risiko schwankender Beschaffungspreise.

Genau diese Sicherheit kostet. Grundversorgungstarife enthalten Aufschläge für ein Kundenkollektiv, das jederzeit mit kurzer Frist kündigen kann. Neukundentarife dagegen kalkulieren mit einer festen Laufzeit und einer bekannten Abnahmemenge. Der Abstand zwischen beiden weitet sich immer dann, wenn die Beschaffungspreise an der Börse fallen: Sondertarife geben Rückgänge schneller weiter, Grundversorgungspreise folgen träger.

Worauf der Vergleich wirklich ankommt

Ein sinnvoller Vergleich setzt am eigenen Verbrauch an, nicht am Musterhaushalt des Vergleichsportals. Die Kilowattstunden des Vorjahres stehen auf der letzten Jahresabrechnung. Mit dieser Zahl lassen sich Angebote überhaupt erst vergleichen.

Drei Punkte verdienen dabei einen zweiten Blick:

  1. Boni von der Rechnung trennen. Neukundenboni werden häufig erst nach zwölf Monaten ausgezahlt und lassen den Arbeitspreis im ersten Jahr niedriger erscheinen, als er dauerhaft ist. Aussagekräftig ist der Preis im zweiten Jahr.
  2. Preisgarantie genau lesen. Eine eingeschränkte Preisgarantie deckt oft nur den Beschaffungsanteil ab. Steigen Netzentgelte oder Abgaben, darf der Preis trotz Garantie steigen.
  3. Abschlag prüfen. Ein zu niedrig angesetzter monatlicher Abschlag senkt nicht die Kosten, er verschiebt sie in die Jahresabrechnung.

Preisänderungen muss der Versorger rechtzeitig und in Textform ankündigen. Mit der Ankündigung entsteht in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Wer die Mitteilung ungelesen ablegt, verliert damit auch das Zeitfenster für einen Wechsel.

Der Vergleich lohnt sich also nicht wegen der großen Zahl im Angebot, sondern wegen der kleinen Bestandteile darunter. Sie entscheiden, was am Jahresende tatsächlich abgerechnet wird.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Verbraucherportal Energie, Preise und Anbieterwechsel. bundesnetzagentur.de
  2. Verbraucherzentrale: Grundversorgung oder Sondervertrag, Verträge bei Strom und Gas. verbraucherzentrale.de

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Energie-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Angaben beziehen sich auf den genannten Stand und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.

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